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Abklärung

Einige Augenerkrankungen sind nur bei früher Diagnose erfolgreich therapierbar. Zudem können Lese- bzw. Rechtschreibstörungen, Legastenie oder asthenopische Beschwerden Folgen einer visuellen Beeinträchtigung sein. Eine professionelle allgemeine und spezifische Abklärung bei Beschwerden ist daher wesentlich für eine gesunde Entwicklung ihres Kindes.

Wenn ein Säugling bis zur 6.-8. Lebenswoche keinen Blickkontakt aufnimmt und die Eltern nicht „anlächelt“, liegt meist eine verzögerte visuelle Entwicklung vor. Das kann ganz harmlose Gründe haben – wie etwa, dass im Rahmen einer allgemein verzögerten Entwicklung auch die Sehentwicklung verspätet eintritt.

Wenn sich um die 8. Lebenswoche ein Augenzittern (Nystagmus) oder auffallend unkoordinierte Augenbewegungen einstellen, sollte eine Abklärung hinsichtlich etwaiger angeborener organischer Augenerkrankungen (z.B. Sehnervunterentwicklung, Spaltbildungen der Netzhaut oder des Sehnervens) und neurologischer Krankheiten erfolgen. Bei letzteren ist oft keine operative Therapie möglich, jedoch kann eine Sehfrühförderung die Sehentwicklung trotz bestehender Augenerkrankung entscheidend verbessern.

Im 1. Lebensjahr liegt bei manchen Kindern ein Pseudo-Schielen vor („Silberblick“) – bedingt durch die für Kleinkinder typische Lidfalte (Epikanthus) und den breiten Nasenrücken. Auf jeden Fall ist abzuklären, ob ein „echtes Schielen“ gegeben ist.

Bei „echtem Schielen“ muss sofort eine schrittweise Therapie begonnen werden. Ein plötzlich auftretendes Schielen bei Vorschul- oder Schulkindern bedarf ebenfalls einer sorgfältigen Abklärung – in manchen Fällen ist eine Zusammenarbeit mit einem/einer Kinder-NeurologIn sinnvoll. Beim Mini-Schielen (Mikrostrabismus) ist der Schielwinkel sehr klein und damit unauffällig, sodass das Schielen oft nicht erkannt wird. Dennoch kann daraus eine Sehschwäche (Amblyopie) entstehen, die später nicht mehr therapierbar ist. Daher ist eine Augenuntersuchung im Vorschulalter generell empfehlenswert.

Wenn der Eindruck entsteht, dass eine Pupille weißlich aufleuchtet oder je nach Blickwinkel „eigenartig“ erscheint, ist eine sofortige Abklärung erforderlich. Insbesondere im ersten Lebensjahr sollte jeder Verdacht eines abnormen Pupillenleuchtens möglichst rasch überprüft werden. Es können harmlose Ursachen dahinterstecken – wie etwa Netzhautspaltbildungen oder ein Grauer Star. Sehr gefährlich ist allerdings ein Netzhauttumor, der sich im Kindesalter während der ersten Lebensjahre entwickeln kann (Retinoblastom). Nur eine frühe Diagnose erlaubt die für eine Heilung erforderliche rasche Therapie.

Eine Trübung der Augenlinse – als Grauer Star oder Katarakt bezeichnet – kann einseitig oder beidseitig auftreten, bereits bei der Geburt vorhanden sein oder sich in den ersten Lebensjahren entwickeln.

Beim beidseitigen Grauen Star sind als Ursache zahlreiche, sehr unterschiedliche Krankheitsbilder möglich: Es kann sich dabei um eine reine Augenerkrankung handeln (wie z.B. ein vererbter Grauer Star). Eine Katarakt kann jedoch auch Teilsymptom einer allgemeinen Krankheit sein (Syndrom), sich im Rahmen einer neurologischen Krankheit oder einer Stoffwechselkrankheit entwickeln.

Häufiges Indiz für den einseitigen Grauen Star ist, wenn ein Auge auffällig kleiner erscheint als das andere. Von außen erkennbar ist nur die totale Katarakt – wenn also die gesamte Linse eingetrübt ist. Die Pupille ist dann nicht mehr schwarz, sondern erscheint weißlich-gräulich. Es sollte unbedingt frühzeitig eine Operation erfolgen. Bei Neugeborenen mit angeborenem Grauen Star muss sogar innerhalb der ersten Lebenswochen operiert werden (spätestens bis zum 3. Lebensmonat), damit nicht eine irreversible Beeinträchtigung der Sehentwicklung entsteht.

Bei auffallend großen („schönen“) Augen, die durch einen überdimensionalen Hornhautdurchmesser bedingt sind, besteht der Verdacht auf erhöhten Augendruck. Dieser führt bei längerem Bestehen zur Sehnervschädigung (= Glaukom). Weitere Symptome des Grünen Stars sind Lichtscheuheit, tränende Augen und eine zunehmende Eintrübung der Hornhaut. Eine sofortige Therapie – eventuell auch eine Operation – sind erforderlich.

Das angeborene Hängelid (Ptosis) macht sich meist schon in den ersten Lebensmonaten bemerkbar. Wenn die Pupille durch das hängende Lid – fallweise oder ständig – zu einem Teil bedeckt ist, sollte mit der Pflastertherapie (Okklusionstherapie) des gesunden Auges begonnen werden. Damit wird die Sehentwicklung des betroffenen Auges unterstützt. Eine operative Korrektur ist erst im Vorschulalter sinnvoll, da es in den ersten Lebensjahren häufig zu einer Besserung kommt.

Angeborene Blutgefäßgeschwülste („Blutschwamm“ oder Hämangiom) können im ersten Lebensjahr am Ober- oder Unterlid entstehen. Wie beim „Hängelid“ soll auch hier möglichst bald mit der Pflastertherapie des gesunden Auges begonnen werden. In Zusammenarbeit mit Haut- und KinderärztInnen sowie KinderchirurgInnen wird mit verschiedenen Methoden versucht, die Größe des Blutschwammes zu reduzieren, damit die Sehentwicklung des betroffenen Auges nicht beeinträchtig wird.

Von einer Sehbehinderung spricht man bei einem Sehvermögen von maximal 30 Prozent.

Wichtig bei der Untersuchung von sehbehinderten Kindern ist eine ruhige, entspannte Atmosphäre – ganz ohne Druck. Dabei ist der Fokus auf den Einsatz des Sehens im Alltag (funktionales Sehen) zu legen: Eine Sehbehinderung hat immer Einfluss auf die motorische Entwicklung, sie beeinträchtigt die Kommunikation und auch den sozialen Kontakt. Deshalb ist für sehbehinderte Kinder eine visuelle Frühförderung wesentlich.

Trockene Augen haben in über 80 Prozent der Fälle eine Lidrandentzündung (Blepharitis) als Hauptursache. Sind die Lidranddrüsen chronisch entzündet, produzieren sie zu wenig Sekret. Die Folge ist ein instabiler Tränenfilm, sodass die Augen brennen, tränen, ständig gereizt sind und ein Befall durch Hautmilben sowie Bakterien möglich ist.

Die Lidrandentzündung kann gezielt behandelt werden: Zum einen steht als konventionelles Verfahren die Lidrandpflege zur Verfügung. Ergänzend und neu wird die Intensive Lichtpuls-Therapie – auch Intense Pulsed Light (IPL)-Therapie genannt – eingesetzt: Medizinische Studien belegen, dass diese Behandlung nachhaltig wirksam ist und Hautmilben sowie Bakterien erfolgreich bekämpft. Sie ist die weltweit einzige Therapie, die an der Ursache ansetzt und langfristig wirkt.

Häufiges Tränen des Auges, das zu einer Ansammlung der Tränenflüssigkeit im Bereich des Unterlides führt, mit zugleich eitrigen Absonderungen aus dem Lidwinkel – ohne Rötung des gesamten Auges – deutet auf eine angeborene Tränenwegsverengung (kongenitale Tränenwegsstenose) hin. Typisch ist ein fast immer einseitiges Auftreten in den ersten Lebenswochen. Eine Tropftherapie hilft in den meisten Fällen. Bei wiederholtem Auftreten kann eine Spülung der Tränenwege in einer Kurznarkose erforderlich sein.

Die Legasthenie ist eine Entwicklungsstörung, die das Lesen und Rechtschreiben betrifft. Sie tritt trotz normaler Intelligenz, angemessener schulischer Förderung und ohne Vorliegen einer neurologischen Erkrankung oder eines sensorisches Defizits auf (WHO Definition).

Legasthenie, Lese-Rechtschreibstörung (LRS) und Rechenschwäche (Dyskalkulie) sind nicht durch Anomalien oder Erkrankungen des Sehorgans verursacht. Daher sind diese Entwicklungsstörungen auch keine Indikation für eine Behandlung mit Prismengläsern. Dennoch ist eine augenfachärztliche Durchuntersuchung ratsam, um etwaige okuläre Ursachen einer Lesestörung (wie z.B. Weitsichtigkeit) rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Bei manchen Menschen mit verstecktem Schielen (Heterophorie) oder nicht bzw. falsch korrigierten Brechungsfehlern im Fall von Weit-, Kurzsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung treten asthenopische Beschwerden auf: Dies können ziehende, drückende oder dumpfe Schmerzen im Bereich der Stirne sein – oder Ermüdungsgefühle und Brennen in den Augen, vermehrte Lichtempfindlichkeit, Unlustgefühle, mangelnde Ausdauer, verschwommenes Sehen bzw. Doppeltsehen bei Naharbeiten oder Lesen sowie ein Schwindelgefühl beim Autofahren und in Menschenansammlungen.

Diese Beschwerden können sich bis zu Übelkeit und Erbrechen steigern und damit zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Betroffenen führen. Eine organische Erkrankung des Auges ist in diesen Fällen in Betracht zu ziehen und abzuklären.

Die „Winkelfehlsichtigkeit“ ist keine eigene Diagnose, sondern mögliches Ergebnis der Mess- und Korrektionsmethode (MKH) nach Haase. Der sogenannte Polatest ist wichtiger Baustein in der Abklärung von asthenopischen Beschwerden. Das Testergebnis sollte jedoch nur in Konnex zu anderen Untersuchungsergebnissen ausgewertet werden, da die Ergebnisse sonst missinterpretiert werden können.

Welche Hilfsmittel für einen sehbehinderten Menschen am besten geeignet sind, bedarf einer sorgfältigen Beratung und Erprobung. Denn so vielfältig wie Augenkrankheiten sind auch die daraus resultierenden Einschränkungen des Sehvermögens.

Man unterscheidet optische Sehhilfen wie Lupen, monokulare Ferngläser, spezielle Filtergläser (Kantenfilter) und elektronische Sehhilfen basierend auf unterschiedlichen Computersystemen. Andere Hilfsmittel wie Lesepulte und die richtige Beleuchtung des Arbeitsplatzes können den Vergrößerungsbedarf entscheidend beeinflussen.

Spielen wir ein Augen-Spiel?